Barrierefreiheits-Check (BFSG) · für Betriebe mit Website
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Wir prüfen Ihre Startseite und bis zu 10 Unterseiten automatisch mit dem freien Prüfwerkzeug axe-core in einem echten Browser. Sie bekommen per E-Mail einen verständlichen Bericht: die wichtigsten Mängel, warum sie stören, und was zu tun ist – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Geprüft, nicht geschätzt.
- Startseite und bis zu 10 Unterseiten Ihrer Domain – wichtige Seiten wie Kontakt, Impressum, Leistungen und Terminbuchung zuerst.
- Prüfung im echten Browser mit axe-core nach den Regeln der WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA (der Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 verweist).
- Die wichtigsten Mängel in verständlicher Sprache: z. B. zu wenig Kontrast, Bilder ohne Textbeschreibung, unbeschriftete Formularfelder oder Knöpfe – mit Fundstellen.
- Maßnahmenliste zum Abhaken – zum Selbermachen im Website-Baukasten oder zum Weiterleiten an Ihre Agentur.
- Was ein Mensch zusätzlich prüfen sollte (Tastaturbedienung, Vergrößerung, Bildschirmleser) als kurze Liste.
- Kurze Einordnung zum BFSG mit Quellen.
Was der Check nicht leistet: Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren. Der Bericht ist eine Momentaufnahme und eine Hilfe zur Verbesserung – keine vollständige Prüfung, keine Rechtsberatung und keine Bestätigung, dass Ihre Website barrierefrei oder rechtskonform ist. Ein „BFSG-konform“-Siegel gibt es von uns bewusst nicht.
Seiten hinter einem Login, PDFs und Apps werden nicht geprüft. Die Prüfung ruft nur öffentlich erreichbare Seiten Ihrer Domain ab.
Barrierefreiheits-Check (BFSG) bestellen
49 € einmalig · Endpreis, gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Pflichtfelder sind mit * markiert. Danach geht es zur Zahlung bei Stripe; welche Zahlarten möglich sind, zeigt Stripe an. Die Rechnung kommt per E-Mail.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mich?
- Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu zählen „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“: Angebote über eine Website oder App, die auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern zielen – etwa ein Online-Shop oder eine Online-Buchung mit Vertragsschluss (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG).
- Reine Informations-Website? Eine Website, über die keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, ist nach dem Wortlaut nicht ohne Weiteres erfasst. Es kommt auf den Einzelfall an.
- Kleinstunternehmen sind ausgenommen: Wer Dienstleistungen erbringt und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat, muss die Anforderungen nicht erfüllen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Das trifft auf viele Handwerksbetriebe zu.
- Auch ohne Pflicht sinnvoll: Gute Kontraste, beschriftete Knöpfe und Formulare helfen allen – älteren Kundinnen und Kunden ebenso wie jedem, der am Handy schnell anrufen will.
Quellen: Gesetzestext BFSG (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Leitlinien und Fragen und Antworten zum BFSG), Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; bei Zweifeln, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.