Barrierefreiheits-Check (BFSG) · für Betriebe mit Website

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Wir prüfen Ihre Startseite und bis zu 10 Unterseiten automatisch mit dem freien Prüfwerkzeug axe-core in einem echten Browser. Sie bekommen per E-Mail einen verständlichen Bericht: die wichtigsten Mängel, warum sie stören, und was zu tun ist – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Inhalt des Berichts

Geprüft, nicht geschätzt.

  • Startseite und bis zu 10 Unterseiten Ihrer Domain – wichtige Seiten wie Kontakt, Impressum, Leistungen und Terminbuchung zuerst.
  • Prüfung im echten Browser mit axe-core nach den Regeln der WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA (der Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 verweist).
  • Die wichtigsten Mängel in verständlicher Sprache: z. B. zu wenig Kontrast, Bilder ohne Textbeschreibung, unbeschriftete Formularfelder oder Knöpfe – mit Fundstellen.
  • Maßnahmenliste zum Abhaken – zum Selbermachen im Website-Baukasten oder zum Weiterleiten an Ihre Agentur.
  • Was ein Mensch zusätzlich prüfen sollte (Tastaturbedienung, Vergrößerung, Bildschirmleser) als kurze Liste.
  • Kurze Einordnung zum BFSG mit Quellen.

Was der Check nicht leistet: Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren. Der Bericht ist eine Momentaufnahme und eine Hilfe zur Verbesserung – keine vollständige Prüfung, keine Rechtsberatung und keine Bestätigung, dass Ihre Website barrierefrei oder rechtskonform ist. Ein „BFSG-konform“-Siegel gibt es von uns bewusst nicht.

Seiten hinter einem Login, PDFs und Apps werden nicht geprüft. Die Prüfung ruft nur öffentlich erreichbare Seiten Ihrer Domain ab.

Barrierefreiheits-Check (BFSG) bestellen

49 € einmalig · Endpreis, gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer

Nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Pflichtfelder sind mit * markiert. Danach geht es zur Zahlung bei Stripe; welche Zahlarten möglich sind, zeigt Stripe an. Die Rechnung kommt per E-Mail.

Wir verwenden Ihre Angaben, um die Prüfung durchzuführen und den Bericht zu schicken (Datenschutzerklärung). Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir außerdem für Hinweise auf eigene, ähnliche Leistungen. Dem können Sie jederzeit widersprechen, z. B. per Mail an info@pakunai.de – es entstehen dafür keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

Einordnung, keine Rechtsberatung

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mich?

  • Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu zählen „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“: Angebote über eine Website oder App, die auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern zielen – etwa ein Online-Shop oder eine Online-Buchung mit Vertragsschluss (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG).
  • Reine Informations-Website? Eine Website, über die keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, ist nach dem Wortlaut nicht ohne Weiteres erfasst. Es kommt auf den Einzelfall an.
  • Kleinstunternehmen sind ausgenommen: Wer Dienstleistungen erbringt und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat, muss die Anforderungen nicht erfüllen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Das trifft auf viele Handwerksbetriebe zu.
  • Auch ohne Pflicht sinnvoll: Gute Kontraste, beschriftete Knöpfe und Formulare helfen allen – älteren Kundinnen und Kunden ebenso wie jedem, der am Handy schnell anrufen will.

Quellen: Gesetzestext BFSG (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Leitlinien und Fragen und Antworten zum BFSG), Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; bei Zweifeln, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.

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