Pakun Barrierecheck (BFSG) · für Betriebe mit Website
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Wir prüfen Ihre Startseite und bis zu 10 Unterseiten automatisch mit dem freien Prüfwerkzeug axe-core in einem echten Browser. Sie bekommen per E-Mail einen verständlichen Bericht: die wichtigsten Mängel, warum sie stören, und was zu tun ist – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Geprüft, nicht geschätzt.
- Startseite und bis zu 10 Unterseiten Ihrer Domain – wichtige Seiten wie Kontakt, Impressum, Leistungen und Terminbuchung zuerst.
- Prüfung im echten Browser mit axe-core nach den Regeln der WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA (der Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 verweist).
- Die wichtigsten Mängel in verständlicher Sprache: z. B. zu wenig Kontrast, Bilder ohne Textbeschreibung, unbeschriftete Formularfelder oder Knöpfe – mit Fundstellen.
- Maßnahmenliste zum Abhaken – zum Selbermachen im Website-Baukasten oder zum Weiterleiten an Ihre Agentur.
- Was ein Mensch zusätzlich prüfen sollte (Tastaturbedienung, Vergrößerung, Bildschirmleser) als kurze Liste.
- Kurze Einordnung zum BFSG mit Quellen.
Was der Check nicht leistet: Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren. Der Bericht ist eine Momentaufnahme und eine Hilfe zur Verbesserung – keine vollständige Prüfung, keine Rechtsberatung und keine Bestätigung, dass Ihre Website barrierefrei oder rechtskonform ist. Ein „BFSG-konform“-Siegel gibt es von uns bewusst nicht.
Seiten hinter einem Login, PDFs und Apps werden nicht geprüft. Die Prüfung ruft nur öffentlich erreichbare Seiten Ihrer Domain ab.
Pakun Barrierecheck (BFSG) bestellen
49 € einmalig · Endpreis, gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Pflichtfelder sind mit * markiert. Danach geht es zur Zahlung bei Stripe; welche Zahlarten möglich sind, zeigt Stripe an. Die Rechnung kommt per E-Mail.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mich?
- Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu zählen „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“: Angebote über eine Website oder App, die auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern zielen – etwa ein Online-Shop oder eine Online-Buchung mit Vertragsschluss (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG).
- Reine Informations-Website? Eine Website, über die keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, ist nach dem Wortlaut nicht ohne Weiteres erfasst. Es kommt auf den Einzelfall an.
- Kleinstunternehmen sind ausgenommen: Wer Dienstleistungen erbringt und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat, muss die Anforderungen nicht erfüllen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Das trifft auf viele Handwerksbetriebe zu.
- Auch ohne Pflicht sinnvoll: Gute Kontraste, beschriftete Knöpfe und Formulare helfen allen – älteren Kundinnen und Kunden ebenso wie jedem, der am Handy schnell anrufen will.
Quellen: Gesetzestext BFSG (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Leitlinien und Fragen und Antworten zum BFSG), Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; bei Zweifeln, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.