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Praxisratgeber für Handwerksbetriebe · Stand: 14. Oktober 2026

Google-Unternehmensprofil für SHK-Betriebe: 10 Punkte, die Anfragen bringen

Kategorien, Einzugsgebiet, Öffnungszeiten, Fotos, echte Bewertungen: 10 Punkte für das Google-Unternehmensprofil von Sanitär- und Heizungsbetrieben.

Von Mikail Günes, Pakun AI · veröffentlicht am 14. Oktober 2026

Kurz gesagt: Ein SHK-Betrieb ohne Ladengeschäft sollte im Google-Unternehmensprofil seine Wohn- oder Büroadresse ausblenden und stattdessen ein Einzugsgebiet angeben. Google nennt für lokale Ergebnisse drei Hauptfaktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Vollständige, korrekte Angaben und echte Bewertungen ohne Gegenleistung sind die Teile davon, die Sie selbst beeinflussen.

Wie entscheidet Google, welcher Betrieb angezeigt wird?

Laut Google-Hilfe beruhen lokale Suchergebnisse hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit angezeigt. Ein besseres Ranking lässt sich nach Google-Angaben nicht kaufen. Seien Sie deshalb skeptisch, wenn Ihnen jemand feste Platzierungen verspricht.

Welche 10 Punkte sollten Sie prüfen?

Nr.PunktWas Google dazu sagt
1Profil bestätigenErst danach sind Fotos sichtbar und Sie können auf Rezensionen antworten.
2Name ohne ZusätzeKeine Leistungen, Orte oder Öffnungszeiten im Namen. „Sanitär Notdienst 24h Musterstadt“ ist nicht zulässig.
3Primäre KategorieDie Kategorie wählen, die Ihren Betrieb am besten beschreibt. Insgesamt so wenige Kategorien wie möglich.
4Leistungen eintragenGoogle schlägt für Sanitärbetriebe Leistungen vor, z. B. „Installation von Armaturen“. Eigene Leistungen sind möglich.
5Adresse ausblendenWer keine Kunden am Firmensitz empfängt, entfernt die Adresse. Google nennt als Beispiel den Klempner, der von zu Hause arbeitet.
6EinzugsgebietBis zu 20 Gebiete (Städte, Postleitzahlen). Die Grenzen sollten nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt sein.
7ÖffnungszeitenÜbliche Zeiten angeben, Feiertage über „spezielle Öffnungszeiten“ pflegen.
8TelefonnummerÖrtliche Nummer, die Sie selbst verwalten. Keine Sonderrufnummern.
9FotosJPG oder PNG, 10 KB bis 5 MB, empfohlen 720 × 720 Pixel, realistisch und wenig bearbeitet.
10BewertungenErbitten ist erlaubt. Anreize, Fake-Bewertungen und gezieltes Filtern sind verboten.

Warum gehört Ihre Privatadresse nicht ins Profil?

Die meisten SHK-Betriebe arbeiten beim Kunden. Google ordnet sie als „Unternehmen ohne festen Standort in einem Einzugsgebiet“ ein. Für diese gilt: Wenn Sie an Ihrer Geschäftsadresse keine Kunden empfangen, entfernen Sie die Adresse. Ein Einzugsgebiet lässt sich nicht als Radius anlegen. Sie geben Städte, Postleitzahlen oder Regionen an, maximal 20.

Haben Sie eine Ausstellung oder einen Laden mit fester Beschilderung und Personal vor Ort, gelten Sie als Hybridunternehmen. Dann dürfen Sie Adresse und Einzugsgebiet zusammen angeben.

Wie tragen Sie Öffnungszeiten und Notdienst ehrlich ein?

Google verlangt die üblichen Öffnungszeiten. Feiertage und kurze Schließungen tragen Sie als „spezielle Öffnungszeiten“ ein. Google empfiehlt, auch unveränderte Zeiten an gesetzlichen Feiertagen zu bestätigen.

Für den Notdienst gibt es keine eigene Google-Regel. Unsere Empfehlung: Tragen Sie nur Zeiten ein, in denen tatsächlich jemand abnimmt. Wer „24 Stunden geöffnet“ angibt und nachts nicht erreichbar ist, enttäuscht genau die Kunden mit dem dringendsten Problem. Den Notdienst können Sie zusätzlich in der Unternehmensbeschreibung erklären. Dort sind laut Richtlinie keine Links und keine Rabattwerbung erlaubt.

Welche Fotos helfen Kunden bei der Entscheidung?

Zeigen Sie, was Kunden bekommen: ein fertiges Bad, eine montierte Wärmepumpe, Ihr beschriftetes Firmenfahrzeug, Ihr Team. Google rät zu scharfen, gut ausgeleuchteten Fotos ohne starke Filter. Fotos aus Kundenwohnungen veröffentlichen Sie nur mit Einverständnis der Kunden. Achten Sie darauf, dass keine Personen, Namen oder Adressen erkennbar sind.

Wie bitten Sie rechtlich sauber um Bewertungen?

Google erlaubt ausdrücklich, um Bewertungen zu bitten, die auf einer echten Erfahrung beruhen. Dafür gibt es einen Link oder QR-Code direkt aus dem Profil. Nicht erlaubt ist laut Google-Richtlinie:

  • Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Leistungen für eine Bewertung oder für das Löschen einer negativen Bewertung
  • nur zufriedene Kunden gezielt um positive Bewertungen zu bitten
  • Kunden unter Druck zu setzen oder bestimmte Inhalte vorzugeben
  • Mitarbeitenden eine bestimmte Zahl von Bewertungen als Ziel vorzugeben
  • Bewertungen von Angehörigen, Mitarbeitenden oder über mehrere Konten

Auch das Gesetz zieht eine Grenze. Nach Nr. 23c im Anhang zum UWG ist es gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben. Ein fairer Weg: Sie schicken nach jedem abgeschlossenen Auftrag allen Kunden denselben Link mit einer kurzen Bitte. Ohne Bedingung und ohne Geschenk.

Fiktives Beispiel: „Danke für Ihren Auftrag. Wenn Sie mögen, beschreiben Sie Ihre Erfahrung mit uns auf Google: [Link]. Ihr Team von Sanitär Muster.“

Wie antworten Sie auf Bewertungen?

Google empfiehlt kurze, freundliche und professionelle Antworten. Bei Kritik: ehrlich bleiben, eigene Fehler zugeben, Lösungswege nennen. Geben Sie nie private Daten des Kunden preis, auch keine Details zum Auftrag. Bieten Sie stattdessen an, das Thema per Telefon oder E-Mail zu klären. Google prüft Antworten vor der Veröffentlichung. Das dauert meist bis zu 10 Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Verstößt eine Bewertung gegen die Richtlinien, können Sie sie melden.

Häufige Fragen

Muss ich meine Adresse im Google-Profil anzeigen?

Nein. Empfangen Sie keine Kunden am Firmensitz, sollen Sie die Adresse laut Google entfernen und nur das Einzugsgebiet angeben.

Wie viele Orte darf ich als Einzugsgebiet eintragen?

Bis zu 20. Die Grenzen sollten etwa zwei Autostunden vom Standort nicht überschreiten.

Darf ich Kunden für eine Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Google verbietet Anreize jeder Art für Bewertungen. Gefälschte Bewertungen sind zudem nach UWG unzulässig.

Darf ich „Notdienst“ in den Firmennamen schreiben?

Nein, wenn es nicht Teil Ihres tatsächlichen Namens ist. Google lässt im Namen keine Angaben zu Leistungen oder Öffnungszeiten zu.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich im Zweifel an eine Anwältin, einen Anwalt oder Ihre Handwerkskammer.

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Quellen