Pakun AI LogoPakunAI

Praxisratgeber für Handwerksbetriebe · Stand: 14. Oktober 2026

Website für Handwerksbetriebe: Was eine Seite wirklich braucht, damit Kunden anrufen (und was Sie sich sparen können)

Anruf-Button, Notdienst, Einzugsgebiet, Impressum nach § 5 DDG, BFSG und strukturierte Daten: was die Website eines SHK-Betriebs braucht.

Von Mikail Günes, Pakun AI · veröffentlicht am 14. Oktober 2026

Kurz gesagt: Die Website eines Sanitär- oder Heizungsbetriebs muss auf dem Handy in Sekunden zeigen, was Sie machen, wo Sie arbeiten und wie man Sie erreicht. Rechtlich Pflicht sind ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Barrierefreiheitspflichten ausgenommen.

Dieser Artikel konzentriert sich auf SHK-Betriebe, den Anruf als Ziel und die rechtlichen Pflichtteile. Allgemeine Bausteine einer Handwerker-Website finden Sie im Ratgeber Webseite für Handwerker, Kostenfragen im Ratgeber Was kostet eine Webseite?.

Warum zählt die Handy-Ansicht zuerst?

Laut Google-Dokumentation werden nur die Inhalte der mobilen Website für die Indexierung verwendet. Was auf dem Handy fehlt, fehlt also auch für Google. Prüfen Sie Ihre Seite selbst auf dem Smartphone: Ist die Telefonnummer ohne Scrollen sichtbar und antippbar?

Was muss oben auf der Startseite stehen?

Wer einen Rohrbruch hat, liest keine Firmengeschichte. Oben auf der Seite sollten stehen:

  • Anruf-Button: Die Nummer als antippbarer Link (tel:), auf dem Handy dauerhaft gut erreichbar.
  • Notdienst-Zeiten: Wann jemand abnimmt, und was ein Notdiensteinsatz grundsätzlich kostet oder wie er berechnet wird. Nennen Sie nur Zeiten, die Sie einhalten können.
  • Einzugsgebiet: Orte oder Stadtteile als Text. Diese Angabe sollte zu Ihrem Google-Unternehmensprofil passen.
  • Leistungen in Kundensprache: z. B. Heizungstausch, Wärmepumpe, Badsanierung, Rohrreinigung, Wartung.

Welche Inhalte überzeugen Besucher?

Fotos echter Arbeiten zeigen, was Kunden erwarten können. Fotos aus Kundenwohnungen veröffentlichen Sie nur mit Einverständnis und ohne erkennbare Namen oder Adressen.

Zeigen Sie Kundenbewertungen auf Ihrer Website, gilt § 5b Abs. 3 UWG: Sie informieren darüber, ob und wie Sie sicherstellen, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen.

Was gehört ins Impressum?

§ 5 DDG verlangt Angaben, die „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift, bei juristischen Personen auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse
  • Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden

Für SHK-Betriebe ist ein weiterer Punkt wichtig. „Installateur und Heizungsbauer“ ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Für reglementierte Berufe verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG Angaben zur Kammer, zur Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen. Welche Angaben genau für Ihren Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer.

Brauchen Sie eine Datenschutzerklärung?

Ja, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, etwa über ein Kontaktformular. Art. 13 DSGVO verlangt dann unter anderem Angaben zum Verantwortlichen, zu Zwecken und Rechtsgrundlage der Verarbeitung und zur Speicherdauer. Eingebundene Dienste wie Karten oder Analyse-Tools gehören ebenfalls hinein.

Muss Ihre Website nach dem BFSG barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Gemeint sind Angebote über Websites, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt als Beispiele Online-Shops und Online-Bestellungen.

Für viele Handwerksbetriebe greift zudem eine Ausnahme. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Pflicht nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Das sind nach § 2 Nr. 17 BFSG Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob etwa eine Online-Terminbuchung unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab. Die Bundesfachstelle bietet Kleinstunternehmen nach eigener Aussage eine kostenlose Beratung an.

Unabhängig von der Pflicht helfen gute Kontraste und Alternativtexte für Bilder allen Besuchern.

Was bringen strukturierte Daten?

Strukturierte Daten beschreiben Ihren Betrieb maschinenlesbar. Google empfiehlt, einen möglichst konkreten LocalBusiness-Untertyp zu verwenden. Schema.org bietet für SHK-Betriebe Plumber (Sanitär) und HVACBusiness (Heizung, Lüftung, Klima). Die Daten müssen mit dem sichtbaren Text übereinstimmen. Google weist darauf hin, dass es die Anzeige von Funktionen mit strukturierten Daten nicht garantieren kann.

Können KI-Suchen wie ChatGPT oder Perplexity Ihren Betrieb finden?

Das ist möglich, eine Garantie gibt es dafür aber nicht. Für Übersichten mit KI in der Google Suche gelten laut Google keine zusätzlichen technischen Anforderungen. OpenAI empfiehlt, den Crawler OAI-SearchBot in der robots.txt zuzulassen, Perplexity dasselbe für PerplexityBot. Prüfen Sie, ob Ihre robots.txt diese Crawler aussperrt. Ob ein KI-System Ihren Betrieb nennt, zeigen nur konkrete Stichproben.

Was können Sie sich sparen?

  • Bildergalerien, die sich automatisch drehen
  • Gekaufte Stockfotos von lächelnden Monteuren
  • Einen Blog, für den Sie keine Zeit haben
  • Angebote, die „Platz 1 bei Google“ versprechen

Checkliste

BereichPrüffrageErledigt
HandyTelefonnummer ohne Scrollen sichtbar und antippbar?☐
NotdienstZeiten realistisch und klar formuliert?☐
EinzugsgebietOrte als Text genannt, passend zum Google-Profil?☐
LeistungenIn Kundensprache benannt?☐
FotosEigene Arbeiten, mit Einverständnis der Kunden?☐
BewertungenHinweis zur Echtheitsprüfung nach § 5b Abs. 3 UWG?☐
ImpressumAngaben nach § 5 DDG inkl. Kammer und Berufsbezeichnung?☐
DatenschutzAlle Formulare und eingebundenen Dienste erfasst?☐
BFSGKleinstunternehmen-Ausnahme geprüft?☐
TechnikPlumber oder HVACBusiness passend zum sichtbaren Text? robots.txt geprüft?☐

Häufige Fragen

Muss die Website eines kleinen Sanitärbetriebs barrierefrei sein?

Oft nicht. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen. Im Einzelfall sollten Sie das prüfen lassen.

Was muss ein SHK-Betrieb im Impressum zusätzlich angeben?

Bei zulassungspflichtigen Handwerken können Angaben zu Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtlichen Regeln nötig sein. Ihre Handwerkskammer hilft weiter.

Wie komme ich in ChatGPT-Antworten?

Eine Garantie gibt es nicht. Lassen Sie OAI-SearchBot in der robots.txt zu und halten Sie Ihre Angaben überall aktuell.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich im Zweifel an eine Anwältin, einen Anwalt oder Ihre Handwerkskammer.

Hinweis in eigener Sache

Pakun AI richtet für Handwerksbetriebe einen KI-Anrufschutz und Webseiten ein. Den Telefonassistenten können Sie selbst ausprobieren: Demo-Nummer 030 86321343. Wie gut man Ihren Betrieb im Netz findet, zeigt der Sichtbarkeits-Check (Website & Suche) für 29 € – ein automatischer Bericht per E-Mail, nur für Unternehmer.

Angebote für Handwerksbetriebe ansehen →

Quellen